Impressum
GIS Personallogistik GmbH
An der Gümpgesbrücke 7
D-41564 Kaarst
Telefon +49 (0)2131.718140
Telefax +49 (0)2131.7181410
eMail info@gis-personallogistik.de
Geschäftsführer: Swen Schiffer
Handelsregister: Neuss
Handelsregisternummer: HRB 10131
Ust-IdNr: DE 209367856
Steuernummer: 122 / 5710 / 1844
Amtsgericht: Neuss
Sitz der Gesellschaft: Kaarst
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Die Firma GIS Personallogistik GmbH stellt dem Entleiher zu den Bedingungen dieses Vertrages, den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Personal zur Verfügung.
§ 2 Austausch
Der Entleiher kann innerhalb der ersten 8 Stunden des Arbeitseinsatzes des Leiharbeitnehmers, dessen Austausch verlangen, wenn er den Anforderungen nicht entspricht. Kommt die Firma GIS Personallogistik GmbH diesem Verlangen unverzüglich nach, kann der Entleiher den Vertrag hinsichtlich dieses Arbeitnehmers kündigen (Teilkündigung). Während der Dauer der Überlassung kann die Firma GIS Personallogistik GmbH Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist abberufen, sofern sie gleichzeitig durch andere, in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer, unter Mitteilung der in den Einzelverträgen vorgesehenen Angabe ersetzt. Bei außergewöhnlichen Umständen kann entweder die Bereitstellung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Eine Schadenersatzleistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 3 Pflichten und Rechte des Verleihers
Die GIS Personallogistik GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Arbeitnehmer allgemein für ihre bezeichneten Tätigkeiten geeignet sind. Eine Verpflichtung zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Arbeitnehmer auf ihre Richtigkeit hin oder zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen besteht nicht. Auch trifft die Firma GIS Personallogistik GmbH über die richtige Auswahl der Arbeitnehmer hinaus keine weitergehende Verpflichtung. Ein Arbeitsvertrag besteht ausschließlich zwischen der Firma GIS Personallogistik GmbH und den jeweiligen Arbeitnehmern. Die Firma GIS Personallogistik GmbH gewährt deshalb die Einhaltung der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften. Weitergehende Verpflichtungen des Entleihers bleiben hiervon unberührt, insbesondere die Verpflichtung des Entleiherbetriebes aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Die Firma GIS Personallogistik GmbH verpflichtet sich, seine Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass sie dem Diskretionsrecht des Entleihers unterstehen. Soweit Arbeitnehmer Anweisungen des Entleihers trotz Abmahnungen durch die Firma GIS Personallogistik GmbH nicht Folge leisten, werden die Arbeitnehmer zurückgezogen und auf Wunsch des Entleihers, soweit möglich, in angemessener Weise ersetzt. Die Arbeitnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie während der Tätigkeit beim Entleiher dessen Sicherheits-, Ordnungsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten haben. Die Firma GIS Personallogistik GmbH wird die Arbeitnehmer anhalten, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse und anlässlich der Tätigkeit bekannt gewordene Geschäftsinformationen Stillschweigen zu bewahren. Der Entleiher wird über die Staatsangehörigkeit der überlassenen Arbeitnehmer informiert. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird dem Entleiher auf Wunsch vor Arbeitsantritt in Kopie vorgelegt.
§ 4 Rechte und Pflichten des Entleihers
Die überlassenen Arbeitnehmer dürfen nur die ihrem Berufsbild entsprechenden Tätigkeiten ausführen und nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge verwenden oder bedienen, die zur Ausführung dieser Tätigkeit erforderliche sind. Der Entleiher verpflichtet sich, die Führsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber dem überlassenen Arbeitnehmer wahrzunehmen und ihnen die Ansprüche aus §§ 81, 82 Abs. 1, 84 – 86 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu gewährleisten. Er verpflichtet sich ferner, die Einweisung in die Sicherheitsbestimmungen seines Betriebes vorzunehmen, durch die Unterschrift (Entleiher und Leiharbeitnehmer), zu dokumentieren und dies der Firma GIS Personallogistik GmbH zur Verfügung zu stellen. Auch die Einhaltung aller sonstigen arbeitsrechtlichen Vorschriften gewährleistet der Entleiher, insbesondere die Bestimmungen der Arbeitszeitordnung. Erforderliche Ausnahmeregelungen sind der Firma GIS Personallogistik GmbH unverzüglich in Kopie zuzuleiten. Alle Mehr- bzw. Überarbeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Verleihers. Auftragsspezifische Arbeitskleidung stellt der Entleiher den Leiharbeitnehmern für den Einsatzzeitraum kostenlos zur Verfügung. Unzulässig ist es, die überlassenen Arbeitnehmer für Arbeiten einzusetzen, bei denen sie chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt sind und die gefährdende Tätigkeit im Sinne der UVV „arbeitsmedizinische Vorsorge“ (VBG 100) darstellen. Ausnahmeregelungen können auf Antrag des Entleihers im Vorfeld vereinbart werden. Der Entleiher gestattet den überlassenen Arbeitnehmern, soweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen, Betriebeinrichtungen, wie z.B. Kantine, Umkleideräume, sanitäre Einrichtungen u. a., zu benutzen. Soweit der Entleiher an die Arbeitnehmer des Verleihers Kraftfahrzeuge, Werkzeuge oder andere Gegenstände aushändigt, ist er für die ordnungsgemäße Rückführung selbst verantwortlich. Die Firma GIS Personallogistik GmbH ist für die Rückgabe oder den Wertersatz nur dann verantwortlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Es ist dem Entleiher untersagt, überlassene Arbeitnehmer für Geldinkasso, Botengänge und/oder zur Beförderung von Geldern einzusetzen. Zwischen den Vertragsparteien gilt als vereinbart, keinen Arbeitnehmer von der Firma GIS Personallogistik GmbH aus bestehenden Verträgen oder in der Zeit bis 3 Monate nach Beendigung der Verträge zwischen dem Entleiher und Firma GIS Personallogistik GmbH abzuwerben, zu übernehmen, einzustellen oder Dritten zu vermitteln. Der Entleiher trägt das Risiko, dass eine eventuell in seinem Betreib notwendige Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG nicht erteilt wird. Die überlassenen Arbeitnehmer sind weder Bevollmächtigt, noch Erfüllungsgehilfen der Firma GIS Personallogistik GmbH. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Entleiher die Firma GIS Personallogistik GmbH zu benachrichtigen.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Die Haftung der Firma GIS Personallogistik GmbH für sämtliche durch ihre Arbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit verursachten Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig und soweit die Haftung nicht von der Firma GIS Personallogistik GmbH für seine Arbeitnehmer abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt wird, ausgeschlossen. Auch trifft die Firma GIS Personallogistik GmbH über die richtige Auswahl hinaus keine weitergehende Verpflichtung, insbesondere wird nicht für Schlechtleistung des Arbeitnehmers gehaftet. Dies zu überwachen ist Aufgabe des Entleihers im Rahmen seines Diskretionsrechtes. Im übrigen haftet die Firma GIS Personallogistik GmbH aus sonstigen Haftungsbeständen heraus nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Verursachung des Schadens. Der Entleiher stellt die Firma GIS Personallogistik GmbH von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung der den Arbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten entstehen sollten.
§ 6 Berechtigung und Zahlung
Die Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis zu der Firma GIS Personallogistik GmbH werden ausschließlich durch de Firma GIS Personallogistik GmbH gezahlt. Der Entleiher ist nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer Vorschüsse aus dem Arbeitsentgelt mit Wirkung für die Firma GIS Personallogistik GmbH zu bezahlen. Rechnungen sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, werden die vom Entleiher für Dienstleistungen alle Art abgezeichneten Stunden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz abgerechnet, Bei nicht fristgerechter Zahlung zahlt der Entleiher ab Verzug 5% Zinsen über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom fälligen Rechnungsbetrag, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens seitens der Firma GIS Personallogistik GmbH ausdrücklich vorbehalten bleibt. Der Rechnungslegung liegen die vom Entleiher zu unterzeichnenden Tätigkeitsnachweise zugrunde. Bei der Berechnung von Zuschlagsstunden gilt die festgelegte Normalzeit von 40 Wochenstunden, sofern die Konditionsvereinbarungen nichts anderes aussagen. Überstunden-, Feiertags-, Sonntags-, Schicht- und andere vorgesehene Zuschläge werden mit dem entsprechenden Zuschlagssatz vom Basissatz auf den Verrechnungssatz wie folgt in Rechnung gestellt:
40-50 Stunden wöchentlich 025 %
über 50 Stunden wöchentlich 050 %
Samstagsstunden bis 2 Stunden020 %
Samstagsstunden über 2 Stunden 050 %
Nachtstunden von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr 025 %
Sonn- und Feiertagsarbeiten 070 %
Weihnachtsfeiertage, Ostern, Pfingsten, Karfreitag 100 %
regelmäßige Wochenschichten 015 %
§ 7 Arbeitsschutz
Gemäß § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers den im Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich und rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflicht des Verleihers. Soweit es im Rahmen des Auftrages erforderlich ist, stellt der Entleiher persönliche Schutzausrüstungen. Einrichtungen und Maßnahmen der ersten Hilfe werden vom Entleiher gestellt. Soweit es für bestimmte Tätigkeiten erforderlich ist, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch den Entleiher durchzuführen, soweit nicht s anderes mit dem Verleiher vereinbart ist. Die sicherheitstechnische Einweisung in die spezifischen Gefahren des Tätigkeitsortes erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter des Entleihers am Tätigkeitsort. Die Firma GIS Personallogistik GmbH ist zur Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen am Arbeitsort des Unternehmens durch ihre verantwortlichen Mitarbeiter oder Beauftragten berechtigt. Der Zugang zu den Arbeitsplätzen wird durch den Entleiher gestattet.
§ 8 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigt gewesene wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
§ 9 Schriftform und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Als zuständiges Gericht wird das Gericht zwischen den Vertragsparteien vereinbart, an dem sich der Hauptsitz der Firma GIS Personallogistik GmbH befindet.