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Das Unternehmen » Infothek » Glossar GlossarZeitarbeit von A bis ZA | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z AAbwerbeverbotAls Abwerbeverbot bezeichnet man die Vereinbarung zwischen dem Zeitarbeiter und dem Zeitarbeitsunternehmen, wonach es diesem untersagt ist, in einen Kundenbetrieb zu wechseln nachdem er dein Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen beendet hat. In Deutschland ist eine solche Klausel im Arbeitsvertrag nicht zulässig. AllgemeinverbindlichkeitserklärungDie Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesarbeitsministers ist die Voraussetzung für die allgemeine Gültigkeit eines Mindestlohntarifvertrages. Der Allgemeinverbindlichkeitserklärung geht die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz voraus. ArbeitnehmerentsendegesetzDurch das Arbeitnehmerentsendegesetz ist eine allgemeinverbindliche Definition von Mindestarbeitsbedingungen in allen Bereichen möglich, in denen grenzüberschreitend gearbeitet wird. Diese Bedingungen sind dann für In-, wie für Ausländer gleichermaßen gelten. ArbeitnehmerüberlassungserlaubnisOhne Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist Zeitarbeit in Deutschland nicht möglich. Die Erlaubnis bildet die Grundlage für den Betrieb einer Zeitarbeitsfirma. Die AÜE wird im ersten Schritt nur befristet erlassen und kann durch einen Antrag nach vor Ablauf der Frist wieder um ein Jahr verlängert werden. Nach zweimaligem Verlängern wird die Erlaubnis in der Regel in eine unbefristete Erlaubnis umgewandelt. In der Zeitarbeit ist für diese Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz: AÜG)Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und den gesamten Ablauf der Zeitarbeit in Deutschland. Vom iGZ wird schon seit langem eine Eingliederung des AÜG in ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gefordert. So will man erreichen, das die Zeitarbeit besonders behandelt oder sogar diskriminiert wird. ArbeitnehmerüberlassungsvertragUm eine vertragliche Grundlage zu schaffen wird zwischen dem Kundenbetrieb und dem verleihenden Zeitarbeitsunternehmen ein Vertrag geschlossen, der sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. ArbeitsvermittlungJahrelang besaß die Bundesagentur für Arbeit ein Vermittlungsmonopol. Nachdem dieses im Jahre 1994 gefallen ist, haben immer mehr Personaldienstleister auch diese Leistung in ihr Dienstleistungsportfolio aufgenommen. Alle in diesem Geschäftsfeld agierenden Zeitarbeitsfirmen haben es natürlich wesentlich leichter als andere Vermittler, da die Personalrecrutierung ohnehin Bestandteil ihrer Arbeit ist. ArbeitszeitkontoViele Unternehmen der Zeitarbeit nutzen ein Arbeitszeitkonto für ihre Zeitarbeitnehmer. Dieses Konto gestattet die Kontrolle der erarbeiteten Stunden die die monatliche Arbeitszeit über- oder unterschreiten. Die angesammelten Stunden können als Freizeit vom Arbeitgeber angeordnet oder vom Arbeitnehmer gefordert werden. Der entsprechende Stundenanteil dieser Freizeit wird mit dem Konto verrechnet. Für den Arbeitgeber ist das Arbeitszeitkonto ein wichtiges Instrument, um bezahlte Nichteinsatzzeiten zu verhindern. Der Arbeitnehmer kann sich auf diese Weise zusätzliche bezahlte freie Tage verschaffen, ohne das Urlaubskonto angreifen zu müssen. AuslöseAls Auslöse werden Beträge bezeichnet, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter erstatten kann, wenn dem Zeitarbeitsnehmer durch seine Arbeitstätigkeit Mehrkosten entstehen. BBauhauptgewerbeIm Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die diese Betriebe erfassen, gestatten dies. Seit 1982 gilt das Verbot gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. BetriebsratZeitarbeitnehmer dürfen in dem Kundenbetrieb, in dem sie eingesetzt sind, die Sprechstunden des BewerberbogenDieser Erfassungsbogen wird von Zeitarbeitsunternehmen zur Erfassung der Qualifikationen und Daten des Bewerbers genutzt. Meist bildet dieser die Grundlage für die Einsätze des Zeitarbeitnehmers. Auch: Personalfragebogen. CDDeutscher Gewerkschaftsbund (DGB)Die Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist Tarifpartner des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. DreiecksverhältnisAls Dreiecksverhältnis bezeichnet man das Zusammenspiel der Akteure innerhalb der Zeitarbeit. Hierzu gehören der Zeitarbeitnehmer (ZAN), das Zeitarbeitsunternehmen (ZUN) sowie das Kundenunternehmen (KU). Der ZAN schließt mit dem ZUN einen Arbeitsvertrag ab, der alle einschlägigen arbeitsrechtlichen Leistungen enthält. Der ZUN schließt wiederum mit dem KU einen Überlassungsvertrag ab, der den Einsatz des ZAN beim KU regelt. Arbeitgeber und Dienstherr des ZAN bleibt in jedem Fall das ZUN. DirektionsrechtDem entleihende Kundenbetrieb obliegt das Diskretionsrecht (anders: Weisungsrecht) für den überlassenen Zeitarbeitnehmer. Im Wesentlichen umfasst dieses Diskretionsrecht die Art und den Umfang des Arbeitsauftrages sowie den Ort und die Zeit der Erbringung. Weiterhin dem Zeitarbeitsunternehmen zugeordnet bleiben die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen. DispositionAls Disposition wird das Koordinieren und Zusammenbringen von Zeitarbeitnehmern und Einsätzen EEinsatzDer Einsatz umschreibt den eigentlichen Auftrag und die Arbeit, die ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb leisten soll. Da dieser Auftrag meist zeitlich beschränkt ist, ist auch der Einsatz meist nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen. EinsatzwechseltätigkeitBei Arbeitnehmern, die an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden liegt eine sogenannte Einsatzwechseltätigkeit. Die Tätigkeit der Zeitarbeitnehmer ist als Einsatzwechseltätigkeit anerkannt worden. Es ist dabei egal, an wie vielen Tätigkeitsstätten der Zeitarbeitnehmer der Zeitarbeitnehmer im Laufe des Jahres wirklich zum Einsatz gekommen ist. Die Einsatzwechseltätigkeit bildet die Grundlage für die Ansprüche zur Gewähren einer Auslösung. EntleiherDer Entleiher ist in der Dreiecksbeziehung der einzelnen Beteiligten derjenige welcher als Kundenunternehmen des Zeitarbeitsunternehmens bezeichnet wird und den Zeitarbeitnehmer ausleiht, bzw. an den der Mitarbeiter überlassen wird. Der Entleiher schließt mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen Überlassungsvertrag, der die Einzelheiten und die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung regelt. Equal PaymentUnter equal payment versteht die Branche den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers, in einer Höhe, wie auch der vergleichbar eingesetzte Stamm-Mitarbeiter im Kundenbetrieb entlohnt wird. Das Problem hierbei ist, dass eine wertgleiche Entlohnung oft nur schwer zu erreichen ist, wenn etwa unterschiedliche Urlaubsansprüche, Gewinnbeteiligungen oder andere geldwerte Gehaltsbestandteile mit einzubeziehen sind. Im Grundsatz sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine absolute Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern nach equal payment und equal treatment vor, die nur durch Anwendung eines Tarifvertrages für die Zeitarbeit abgewandt werden kann. Equal TreatmentDer Begriff des equal treatment bezeichnet die Gleichbehandlung des Zeitarbeitnehmers in Bezug auf ErlaubnisurkundeDie Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wird in Form einer Erlaubnisurkunde dokumentiert und ist Pflicht für alle Personaldienstleister der Zeitarbeit. Das Datum der Erlaubniserteilung und die erteilende Erlaubnisbehörde müssen in den Arbeitsvertrag übernommen werden. In vielen Büros von Zeitarbeitsfirmen ist diese Urkunde zusätzlich nochmals ausgehangen. Externes PersonalAls externes Personal werden die Zeitarbeitnehmer im Gegensatz zu den Mitarbeitern in Verwaltung FFacharbeiterAuch in der Zeitarbeit werden Facharbeiter immer intensiver gesucht. Der Facharbeitermangel FlexibilitätWesentlicher Vorteil der Zeitarbeit gegenüber den herkömmlichen Beschäftigungsverhältnissen ist die FlexibilitätspufferAls Flexibilitätspuffer wird ein Pool von Zeitarbeitskräften bezeichnet, der die Produktion abdeckt, GGleichbehandlungsgrundsatzDer Grundsatz der Gleichbehandlung, welcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz niedergeschrieben ist, sagt aus, dass grundsätzlich equal payment und equal treatment zur Anwendung kommen müssen. Dieser Grundsatz kommt nicht zum Tragen, wenn ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit vertraglich als Grundlage für die Entlohnung des Zeitarbeitnehmers vereinbart. HHartz-GesetzeDie nach dem ehemaligen VW-Vorstand Peter Hartz benannten Reformgesetze der rot-grünen Bundesregierung haben den Boden für die positive Entwicklung der Zeitarbeit bereitet. Die gesetzlichen Lockerungen für die Zeitarbeit (Hartz I) und die in diesem Zusammenhang umgesetzte Tarifierung der Branche waren Voraussetzung für die aktuelle Entwicklung der Branche. HelferAls größte einzelne Berufsgruppe (30%) sind Helfer eine tragende Säule der. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass somit 70 % aller Zeitarbeitnehmer als qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden. IInteressenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Er vertritt die Interessen von über 1.600 Mitgliedsunternehmen mit etwa 3.200 Niederlassungen. Insgesamt beschäftigen iGZ-Mitgliedsunternehmen etwa 180.000 Zeitarbeitnehmer. IntegrationIntegration ist ein großes Thema der Zeitarbeit, denn diese eignet sich hervorragend zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Laut Statistik waren etwa 70 % Internes PersonalAls internes Personal werden Mitarbeiter bezeichnet, die in der Verwaltung und den Geschäftsstellen der Zeitarbeitsfirmen eingesetzt sind. Sie verwalten und überlassen das externe Personal, also die Mitarbeiter, die per Zeitarbeit in die Kundenbetriebe überlassen werden. JJournalistenpreisDer Journalistenpreis wurde erstmals im Jahre 2006 vom iGZ als „Das blaue Z“ ausgeschrieben. Der Preis wird in zwei Kategorien (Printmedien und Onlinemedien) vergeben. Ausschreibungsunterlagen finden sich im unter www.das-blaue-z.de. KKettenverleihKetten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist in Deutschland nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz grundsätzlich verboten und liegt vor, wenn ein Kundenbetrieb die ihm von einem Zeitarbeitsunternehmen überlassenen Zeitarbeitnehmer wiederum anderen Zeitarbeitunternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. KundenbetriebDer Betrieb oder die Firma in der Zeitarbeitnehmer ihren Einsatz verrichten nennt man Kundenbetrieb. Dieser Kundenbetrieb ist als Kundenunternehmen der Vertragspartner des Zeitarbeitsunternehmens, das wiederum den Zeitarbeitnehmer unter Vertrag hat. Dieses rechtliche Zusammenspiel nennt sich Dreiecksverhältnis. LLeasingpersonalLeasingpersonal ist eine andere Begrifflichkeit für Zeitarbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer. LeiharbeitEin weiterer antiquierter Begriff der Zeitarbeit ist „Leiharbeit“. Dieser ist jedoch trotzdem immer noch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als Begriff für die Zeitarbeit festgelegt. Mittlerweile hat sich jedoch im allgemeinen sprachlichen Gebrauch der Begriff Zeitarbeit durchgesetzt. MMaster-Vendor-KonzeptDas Master-Vendor-Konzept beschreibt eine Form der Auftragserteilung bzw. Auftragserledigung durch die Zeitarbeitsunternehmen. Hierbei wird ein bestimmtes Zeitarbeitsunternehmen als Master Vendor (kurz: Master) beauftragt, der sich seinerseits dann weiterer Zeitarbeitsunternehmen bedient, die dann ihrerseits an den Auftraggeber ihr Personal überlassen. Die Anfragen des Kunden laufen beim Master auf, der diese koordiniert und wenn nötig weitere Unternehmen beauftragt. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er nur einen Ansprechpartner hat, der sich für ihn um das weitere Prozedere kümmert. Der Master darf allerdings nicht seinerseits Zeitarbeitnehmer von einem anderen Zeitarbeitsunternehmen entleihen, um sie dann beim Kunden einzusetzen (Kettenverleih) MindestlohnGemeinsam mit dem Bundesverband Zeitarbeit hat der iGZ einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt. In diesem wird auch die Gestaltung eines Mindestlohnes geregelt. Dieser tritt jedoch erst dann rechtsverbindlich in Kraft, wenn der Bundestag das Arbeitnehmer-Entsendegesetz um die Zeitarbeit erweitert und anschließend der Bundesarbeitsminister diesen Tarifvertrag dann für allgemeinverbindlich erklärt. Diesem Ziel gelten die intensiven Bemühungen des iGZ. NNachbeschäftigungsfristFrüher wurde die Nachbeschäftigungsfrist Frist bezeichnet, die ein Zeitarbeitnehmer über den ersten Einsatz hinaus beschäftigt werden musste, um nicht dem Synchronisationsverbot zuwiderzuhandeln. Die Nachbeschäftigungsfrist betrug zuletzt ein Viertel der Dauer des ersten Einsatzes. Das Synchronisationsverbot ist jedoch im Rahmen der Hartz-Gesetze aufgehoben worden. OÖffentlicher DienstZeitarbeit spielt im Öffentlichen Dienst leider noch keine bedeutsame Rolle obwohl es schon heute On-Site-ManagementWenn Personaldisponenten von Zeitarbeitsunternehmen direkt im Kundenbetrieb vor Ort sitzen und alle notwendigen Stellenbesetzungen durch externes Personal bearbeiten spricht man von On-Site-Management. PPersonaldienstleistungAlle Dienstleistungen wie Zeitarbeit, On-Site-Management oder Personalvermittlung fallen unter diesen Oberbegriff. Personaldienstleistung bildet somit einen der geltenden Oberbegriffe der Personalbranche. PersonaldienstleistungskaufmannSeit kurzer Zeit existiert in der Zeitarbeitsbranche ein neuer AusbildungsberufI. Auf Anregung des iGZ haben sich die Arbeitgeberverbände in einer gemeinsamen Initiative für die Schaffung des neuen Ausbildungsberufes Personaldienstleistungskaufmanns eingesetzt. Von diesem Ausbildungsberuf erhoffen sich die Zeitarbeitsunternehmen eine bessere und zielgerichtetere Ausbildung ihres internen Personals. PersonaldisponentDer erste Ansprechpartner für Kunden und der Vorgesetze für die beschäftigten Zeitarbeitnehmer ist Personaldisponent. Als Bindeglied zwischen Kunde und Mitarbeitern koordiniert er sämtliche Anfragen, die jeweiligen Einsätze und Einstellungen von neuen Mitarbeitern. PersonalfragebogenDieser Erfassungsbogen wird von Zeitarbeitsunternehmen zur Erfassung der Qualifikationen und Daten des Bewerbers genutzt. Meist bildet dieser die Grundlage für die Einsätze des Zeitarbeitnehmers. Auch: Bewerberbogen. PersonalvermittlungJahrelang besaß die Bundesagentur für Arbeit ein Vermittlungsmonopol. Nachdem dieses im Jahre 1994 gefallen ist, haben immer mehr Personaldienstleister auch diese Leistung in ihr Dienstleistungsportfolio aufgenommen. Alle in diesem Geschäftsfeld agierenden Zeitarbeitsfirmen haben es natürlich wesentlich leichter als andere Vermittler, da die Personalrecrutierung ohnehin Bestandteil ihrer Arbeit ist. QQualifiziertes PersonalMittlerweile werden in der Zeitarbeit etwa 65 % der Zeitarbeitnehmer im Fachkräftebereich und nicht wie oft vermutet im Helferbereich eingesetzt. Die Vielzahl aller Zeitarbeitnehmer hat also eine Berufsausbildung genossen, die eine Qualifizierung erfordern. Zeitarbeitsfirmen suchen deshalb zunehmend qualifiziertes Personal und besonders ausgebildete Facharbeiter. Es lässt sich ein deutlicher Trend der Zeitarbeit feststellen der in Richtung dieser qualifizierteren Berufsfeldern zielt. SStamm-MitarbeiterIn einem Kundenbetrieb fest angestellte Mitarbeiter werden Stamm-Mitarbeiter. An den für diese Mitarbeiter geltenden Bedingungen und Aufgabengebieten orientieren sich die Bedingungen des equal payment bzw. equal treatment. StreikIm Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist festgelegt, dass ein Zeitarbeitnehmer nicht in SynchronisationsverbotEine weiter gesetzliche Einschränkung zum Schutze der Arbeitnehmer war das so genannte Synchronisationsverbot. Dieses Verbot untersagte, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. Andere Länder sind von diesem Verbot nicht betroffen, so ist es in Frankreich sogar Pflicht die Arbeitsverträge mit der Einsatzdauer abzugleichen. Hier würde man von einem Synchronisationsgebot sprechen. Durch die bestehende Hartz-Gesetze wurde das Synchronisationsverbot in Deutschland aufgehoben. Es gilt nunmehr, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch, das Teilzeit- und Befristungsgesetz. TTariföffnungsklauselGrundsätzlich gilt für Zeitarbeitnehmer in Deutschland equal payment. Abgewichen werden kann von dieser Regelung nur wenn ein eigens für die Zeitarbeit abgeschlossener Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Diese Möglichkeit wird als Tariföffnungsklausel bezeichnet. TarifvertragZwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Tarifgemeinschaft UÜberlassungsdauerMittlerweile ist eine unbefristete Überlassung von Zeitarbeitnehmern in Kundenbetriebe möglich. Dies war aber nicht immer so. Von 1985 bis 2002 wurde die maximale Überlassungsdauer schrittweise von ehemals 3 Monaten auf 24 Monate erhöht bis diese 2004 völlig abgeschafft wurde. ÜberlassungsvertragZwischen Zeitarbeits- und Kundenunternehmen gilt dieser als vertragliche Grundlage und wird zu jedem Überlassungsvorgang geschlossen. VVerbundausbildungDie Verbundausbildung stellt eine andere Art der betrieblichen Ausbildung von Berufsanfängern dar . Ein Zeitarbeitnehmers wird im Kundenbetrieb ausgebildet, bleibt jedoch Angestellter der Zeitarbeitsfirma und wird von dieser entlohnt. Eine Berechnung nach Stundensatz darf nach Stand der Rechtssprechung für diesen Auszubildenden nicht erhoben werden. VerleiherZeitarbeitsunternehmen wurden zu Beginn der Zeitarbeitsverbreitung in Deutschland auch als Verleiher bezeichnet. Verleihfreie ZeitZeiten in denen das Zeitarbeitsunternehmen keine neuen Einsätze für seinen Mitarbeiter vorweisen kann. Der Zeitarbeitnehmer bekommt in dieser Zeit sein Gehalt inklusive aller Sozialleistungen weiter ausbezahlt. Dieses Risiko tragen ganz allein die Unternehmen der Zeitarbeit. VerrechnungssatzAls Abrechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen zwischen Entleiher und Verleiher gilt der vorher vereinbarte Verrechnungssatz. Dieser Verrechnungssatz ist vom Entleiher für jede vom Zeitarbeitnehmer geleistete Arbeitsstunde des Einsatzes an das Zeitarbeitsunternehmen (anders: Entleiher) zu zahlen. WWeisungsrechtDem entleihende Kundenbetrieb obliegt das Weisungsrecht (anders: Direktionsrecht) für den überlassenen Zeitarbeitnehmer. Im Wesentlichen umfasst dieses Weisungsrecht die Art und den Umfang des Arbeitsauftrages sowie den Ort und die Zeit der Erbringung. Weiterhin dem Zeitarbeitsunternehmen zugeordnet bleiben die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen. WeiterbeschäftigungsrisikoAls Weiterbeschäftigungsrisiko bezeichnet man das Risiko, nach seinem erfolgten Einsatz keine Anschlussbeschäftigung zu finden. Der Zeitarbeitnehmer verdient zwar weiterhin sein Geld, das Zeitarbeitsunternehmen erwirtschaftet jedoch mit ihm in dieser verleihfreien Zeit kein Geld. ZZ direkt!Z direkt! ist ein Fachmagazin der Zeitarbeitsbranche. Das Heft erscheint quartalsweise, wird vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen veröffentlicht und berichtet unter anderem über die neusten Entwicklungen der Zeitarbeit. ZeitarbeitZeitarbeit gilt als eine flexible Dienstleistung für den verschiedenste Unternehmen. Als Zeitarbeitnehmer ist man meistens fest und in jedem Fall sozialversicherungspflichtig bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Von dieser Anstellung aus wird der Zeitarbeitnehmer gemäß seiner Ausbildung in verschiedenste Tätigkeiten bei wechselnden Kundenbetrieben überlassen. ZeitarbeitnehmerAls Zeitarbeitnehmer gelten alle Angestellten eines Zeitarbeitsunternehmens, die an Kundenbetriebe vermittelt und dorthin überlassen werden um die anfallende Arbeit zu verrichten. Oft werden Zeitarbeitnehmer auch als externes Personal bezeichnet. ZeitarbeitsunternehmenZeitarbeitsunternehmen sind Firmen und Betriebe, die als Hauptgeschäftsfeld in der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Ihr externes Personal wird an Kundenbetriebe überlassen und verrichtet dort seine Arbeit. |