Geschichte der Zeitarbeit

Der Ursprung und die Entwicklung der Zeitarbeit

1884 war es, als die beiden amerikanischen Anwälte Elmer L. Winter und Aaron Scheinfeld auf der Suche nach einem Ersatz für Ihre erkrankte Sekretärin beinahe verzweifelten, denn der drohende Personalengpass war einfach durch nichts und niemanden zu vermeiden. Niemand konnte Ihnen so kurzfristig geeignetes Personal zur Verfügung stellen. Dieser Umstand brachte die beiden auf eine bis dahin nie da gewesene Idee und war der Auslöser für eine neue Dienstleistung. Als Sie feststellten, dass Sie mit Ihrem Problem nicht die Einzigen waren gründeten Sie kurzerhand das erste Zeitarbeitsunternehmen. Ihre Idee schien Erfolg zu haben, denn die neue Branche der Zeitarbeit begann in den folgenden Jahren einen enormen Siegeszug durch die gesamte USA. Um Ihren enormen Erfolg auch in Europa fortzusetzen eröffneten Sie 1956 in Paris und London weitere Büros. In Deutschland beginnt die Geschichte der Zeitarbeit bereits 1922 nach dem ersten Weltkrieg. Damals wurde das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften bereits im Arbeitsnachweisgesetz geregelt bevor es am 16. Juli 1927 in Teilen in das neue Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) übernommen wird. Durch eine Notverordnung im Jahre 1931 des Reichspräsidenten werden den Vermittlern die vollen Arbeitgeberverpflichtungen auferlegt. Nur vier Jahre später, 1935 wurde die Vermittlungstätigkeit zum uneingeschränkten Monopol unter der Herrschaft der Nationalsozialisten. Eine Zeitarbeit gab es somit vorerst nicht mehr. Viele Jahre nach dieser Zeit, wurde am 10. März 1952 die damals so genannte Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegründet. Folglich traten die Regelungen des AVAVG von 1927 wieder in Kraft und Zeitarbeit wäre wieder möglich gewesen. Es gab jedoch in Deutschland zu diesem Zeitpunkt andere Probleme als sich um die Wiederkehr der Zeitarbeit zu kümmern.

1962

Es dauerte somit weitere zehn Jahre bis ein Schweizer Unternehmen die erste Niederlassung in Hamburg gründete. Die damalige Bundesanstalt für Arbeit sah damit ihr Monopol der Arbeitvermittlung bedroht und stellte Strafantrag gegen das Unternehmen.

1967

Nachdem sich der Prozess gegen das Unternehmen über lange Zeit durch alle Instanzen gezogen hatte, entschied das Bundesverfassungsgericht am 4. April 1967 das sich die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit dem Grundrecht der freien Berufswahl nicht vereinbar ist. Der Weg für den Siegeszug der Zeitarbeit war endlich frei.

1969

Anfang 1969 gründet sich der Vorläufer des heutigen Bundesverbandes Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), der Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA)

1970

Der Weg war nun frei und auch in Deutschland begann das damals noch zarte Pflänzchen „Zeitarbeit“ zu wachsen. Der erste Tarifvertrag wurde unterzeichnet und das Bundessozialgericht legte die Abgrenzung zwischen zulässiger Arbeitnehmerüberlassung und der verbotenen Arbeitsvermittlung fest.

1972

Das bereits 1970 verlangte Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde verabschiedet und trat erstmals in Kraft. Gleichzeitig mit der Verabschiedung des AÜG wurde die Bundesregierung beauftragt, alle vier Jahre über Erfahrungen mit der Anwendung dieses Gesetzes zu berichten.

1976

Im März 1976 schlossen sich der Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) und der Bundesverband Personalleasing (BPL) zusammen. Der Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistung auf Zeit e.V. (BZA) wurde geboren.

1982

Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, wurde durch ein gesetzliches Verbot untersagt, da es in dieser Branche häufig zu Missachtung der sozialen Selbstverständlichkeiten und der Arbeitgerberpflichten kam. Eine gegen diese Entscheidung gerichtete Klage wurde 1988 zurückgewiesen und das Verbot hat noch bis zum heutigen Tage bestand.

1985

Das Beschäftigungsförderungsgesetz trat in Kraft und die bis dahin maximale Einsatzdauer von 3 Monaten bei Entleiherbetrieben wurde auf 6 Monate verlängert.

1985

Gründung des INZ (Interessengemeinschft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen e.V.

1988

Nach dem nun der 6. Erfahrungsbericht der Bunderegierung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur Zeitarbeit vorlag, konnte man bestätigen, dass die Zeitarbeit in normalen und ordentlichen Bahnen lief.

1989

Das neue Beschäftigungsförderungsgesetz von ´90 wurde verabschiedet und die Regelung der Einsatzdauer von 6 Monaten bis wurde vorerst bis 1995 verlängert.

1992

Im 7. Erfahrungsbericht der Regierung hieß es: "Die legale Arbeitnehmerüberlassung hat sich im Berichtszeitraum erneut zur Deckung kurzfristigen Arbeitskräftebedarfs bewährt."

1994

Anscheinend war man noch immer zufrieden mit der Entwicklung der Zeitarbeit, denn die maximale Überlassungsdauer von bisher 6 Monaten für Zeitarbeitnehmer wurde 1994 auf neun Monate verlängert. Es wurde jedoch noch eine weitere schwerwiegende Entscheidung getroffen, denn auch das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit wurde aufgehoben. Die private Arbeitvermittlung wurde offiziell zugelassen und räumt den Personaldienstleistern bis heute weitere Flexibilität ein.

1995

Der Gesetzgeber soll bestimmte Restriktionen im Recht der Zeitarbeit beseitigen, dagegen bietet der BZA an, dass innerhalb eines Jahres 280.000 zusätzliche Einstellungen erfolgen.

1996

Das Bundeskabinett beschloss im Juni 1996 die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), wobei der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums im Sinne weiterer Flexibilität für Zeitarbeitsunternehmen überarbeitet wurde. Die Zeitarbeit gewann in Deutschland zunehmend an Ansehen, denn im 8. Erfahrungsbericht der Regierung wird der Branche bestätigt, „einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren eines ordnungsgemäßen Arbeitsmarktes“ geleistet zu haben.

1997

Der Bundestag beschloss die Reform des AÜG, wobei im Mittelpunkt die Lockerung beschäftigungshemmender Bestimmungen standen. Die AÜG-Reform trat in Kraft und umfasste unter anderem die folgenden Neuregelungen:

  • maximale Überlassungsdauer eines Zeitarbeitnehmers nun 12 statt 9 Monateli
  • einmalige Zulassung der zeitlichen Deckungsgleichheit von Ersteinsatz und Arbeitsvertragli
  • einmalige Zulassung eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in der Person des Abreitnehmers sowie wiederholte Zulassung lückenlos aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge mit demselben Zeitarbeitnehmer
  • einmalige Zulassung der Wiedereinstellung eines ehemaligen Zeitarbeitnehmers ohne Wartefrist

1998

Ein neuer Gefahrentarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft trat in Kraft und sorget prompt für Unruhe in der gesamten Branche. Es kam zu massenhaft Protest und Rechtsmitteleinlegungen.

2002

Das Job-Aktiv Gesetz trat in Kraft. Darin wurde unter anderem um die Ausdehnung der Überlassungsdauer auf 24 Monate durchgesetzt, allerdings muss der Verleiher ab dem 13. Monat dem überlassenen Mitarbeiter die Vergütung bezahlen, die bei dem Entleiher für eine vergleichbare Tätigkeit bezahlt werden würde. In der betrieblichen Praxis hätte dieses Instrument zu einer erheblichen Verteuerung geführt und wurde dementsprechend nur selten genutzt.

Verabschiedung des 1. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

2004

Die Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung wurden im Zuge der "Hartz-Vorschläge" wesentlich geändert. Die wichtigsten Neuerungen waren:

  • Wegfall der Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer
  • Aufhebung des Synchronisationsverbotes und der Wiedereinstellsperre
  • Einführung der Gleichbehandlungspflicht der Zeitarbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb per Gesetz
  • Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche dürfen tariflich geregelt werden

Fazit

Fest steht, dass die Zeitarbeit aus unserer heutigen globalisierenden Wirtschaft nicht mehr wegzudenken ist. Dazu hat sie in den letzten Jahren einfach zu stark an Bedeutung gewonnen und wird von fast allen Unternehmen mehr oder weniger intensiv genutzt um die unternehmerische Flexibilität zu gewährleisten oder zu erhöhen. Mit dieser steigenden Tendenz steigt endlich auch die Akzeptanz dieser Arbeitsform in unserer Gesellschaft, was durch den Abschluss von Flächentarifverträgen weiter unterstützt wird. Den es steht unwiderruflich fest:

  • Zeitarbeitfirmen sind ganz normale Unternehmen
  • Zeitarbeitnehmer sind ganz normale Arbeitnehmer
  • Andere Unternehmen sind auf die Unterstützung von Personaldienstleistern mit Ihren flexiblen Zeitarbeitnehmern angewiesen.
  • Zeitarbeit bedeutet nicht Arbeit auf Zeit, sondern unterschiedliche Kundeneinsätze ohne zeitliche Begrenzungen

Zeitarbeitsunternehmen tragen sämtliche Arbeitgeberpflichten, gewähren und zahlen Urlaub, führen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab, sind auch an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Zeitarbeitsunternehmen schließen einen Vertrag mit den Kundenbetrieben über die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers. All diese Faktoren tragen dazu bei, dass Zeitarbeit in Deutschland eine Wachstumsbranche ist, deren Potential noch lange nicht erschöpft ist. Schauen wir uns unsere europäischen Nachbarn an, so wird dies noch deutlicher. Deutschland liegt beim Anteil der Zeitarbeitnehmer mit Anteil 0,9 Prozent weit hinter England mit 4,7 Prozent den Niederlanden mit 4,5 Prozent. GIS Personallogistik GmbH – Mit uns sicher in die Zukunft